AGB

Sehr geehrte Damen und Herren, hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Standgebühren, sowie die Teilnahmebedingungen.

Veranstaltungen im Stadthafen Teltow, Zeppelinufer 1, 14513 Teltow

1. Zeitraum

  1. Marktzeiten: ca. 12.00 bis 20.00 Uhr (geringe Abweichungen sind möglich)                     

2. Teilnehmergebühren/ – und Zahlungsvereinbarungen

a) Die Standmiete für einen Stand beinhaltet:      

– die Standfläche (3m breit, 2,5m tief),

– einen Mietstand aus Holz (3m breit, 2,5m tief)

– Stromverbrauch für Künstler u. Händler ist inklusive

Standmiete:

Kunst/Handarbeit *                           

EUR          59,50  netto/Tag

EUR          70,81 brutto (inkl. 19% MwSt)

Bio/Regional                      

EUR          69,50  netto/Tag

EUR          82,71 brutto (inkl. 19% MwSt)

Händlerware                      

EUR          79,50  netto/Tag

EUR          94,61 brutto (inkl. 19% MwSt)

Gastronomie                  

EUR        189,50 netto/Tag      

EUR          10,00 netto/Tag (Pauschale Strom max 2,5kW/h, Wasser)

EUR         237,41 brutto/Tag (inkl. 19% MwSt)

* Der Tarif gilt nur für Künstler oder Aussteller, die die ausgestellte Ware selbst anfertigen. Sobald der Anmelder nicht der Hersteller der Künstlerware selbst ist, handelt es sich dabei um Handelsware und damit um die Mietkategorie „Händlerware“.

Wenn sich Teilnehmer mit einem Mischstand (Künstler- und Händlerware) bewerben, so wird die nächst-höhere Kategorie Händlerware zur Anwendung gebracht. Das gilt auch, wenn nur ein einziges Produkt der Kategorie Händlerware in die Verkaufspalette aufgenommen wird.

Die Eingruppierung erfolgt nur durch den Veranstalter

c) Zahlung

Sobald Sie von Events-Ralf Bielefeldt die Rechnung erhalten haben, überweisen Sie bitte den Betrag innerhalb von 7 Tagen . Nach Versand der Rechnung reservieren wir Ihnen für 10 Tage den angemeldeten Stand. Ist die Zahlung am 11 Tag nach Rechnungsstellung nicht eingegangen, stornieren wir kostenpflichtig Ihre Anmeldung zu den unter „d)“ genannten Bedingungen.

d) Stornierung/Absage

   Sobald Ihre Anmeldung unterschrieben bei uns eingegangen ist (per Post, Fax, oder EMail), gilt

   diese als verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag (siehe auch folg. Absatz) entstehen folgende Stornogebühren:

  

   Bis zum  100. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   20% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.

   ab 99. bis 80. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   35% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,   

   ab 79. bis 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   40% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,

   ab 59. bis 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   50% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,   

   ab 44. bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   60% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,    

   ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   75% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,   

   ab 14. bis   7. Tag vor Veranstaltungsbeginn:   90% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,   

   ab   6. bis   1. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des kompletten Mietpreises zzgl. MwSt.,

  Für die Berechnung gilt der Eingangstag der schriftlichen Rücktrittserklärung (auch per E-Mail) beim Veranstalter.

e) Kontoverbindung

   Bankhaus: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam

Kontoinhaber/Empfänger: Ralf Bielefeldt

IBAN: DE 83 1605 0000 1000 0230 83

BIC: WELADED1PMB

Bitte geben Sie als Verwendungszweck an: Kundennummer  und  Rechnungsnummer

Bitte beachten Sie:

Nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung können Sie Ihren Stand beziehen.

Ist der komplette Rechnungsbetrag nicht bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung auf dem o. g. Konto eingegangen so wird der Stand neu vergeben! Eine Nichtbezahlung bis zu diesem Zeitpunkt gilt als Stornierung, auch wenn Sie bereits angezahlt haben. Die entsprechenden Stornierungskosten werden laut  d) Stornierung fällig. Bitte beachten Sie dabei die Laufzeiten von Überweisungen.

3. Strom

  1. a) Jeder Teilnehmer erhält einen Stromanschluss.
  2. b) Bitte benutzen Sie, LED-Strahler und/oder Spar-Lampen! Elektroheizgeräte sind nicht erlaubt!
  3. c) Bitte stellen Sie sicher, dass an allen Geräten bzw. Lampen, Lichterketten etc. die technischen Leistungsmerkmale

   deutlich sichtbar sind. Da es immer wieder zu Stromausfällen während des Marktes kommt, werden einzelne       Stände bezüglich der Einhaltung der hier genannten technischen Vorraussetzungen kontrolliert.

  1. d) Die Bestimmungen bei der Verwendung von elektronischen Verbrauchseinrichtungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) sind zu beachten und einzuhalten.
  2. e)  Bringen Sie für die Beleuchtung des Standes mehrere Verlängerungskabel sowie Lichterketten oder Lampen mit.
  3. f) Bitte bringen Sie eine wasserdichte und mit Ihrem Namen beschriftete 25-50 m-Kabeltrommel mit.
  4. g) Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kabeltrommel abgewickelt wird, um Überhitzung und Kurzschluss zu vermeiden.

4. Allgemeine Marktregeln – Gefahrenverhütung und Brandschutz

  1. Der Charakter eines maritimen Hafenmarkts ist in jeder Hinsicht zu wahren.
  2. Offene Feuer, Gasheizungen und gasbetriebene Koch-, Brat- und Backgeräte sind im Bereich des gesamten Marktgeländes ohne schriftliche Anmeldung verboten. Ausnahmen können von der Marktleitung, z.B.: für Stände mit einem gastronomischen Angebot, genehmigt werden.
  3. Zur Bekämpfung von Bränden in Fritteusen bis zu 50 l Füllmenge ist ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklasse F (Fettbrand-Feuerlöscher) mit 6 l Löschmittelmenge gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten. Fritteusen mit mehr als 50 l Füllmenge sind mit einer automatischen Löschanlage auszustatten; dies gilt auch, wenn mehrere nebeneinander aufgestellte Einzelgeräte die Fettgesamtmenge von 50 l überschreiten und mit einer Brandübertragung zwischen den Fritteusen gerechnet werden muss.
  4. Bei jedem Verkaufswagen, Imbissstand und an der Bühne ist jeweils ein geeigneter Feueröscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 gut sichtbar und jederzeit griffbereit bereitzuhalten (Löschmittelmenge mindestens 6 kg bzw. 6 l). Es wird empfohlen Wasser- oder Schaumlöscher zu verwenden.
  5. GASTRONOMEN: Sind die o.g. Feuerlöscher nicht am Stand verfügbar, so ist der Veranstalter berechtigt: die Inbetriebnahme zu untersagen, oder den Betrieb sofort einstellen zu lassen!
  6. GASTRONOMEN: Es werden keine Wasserschläuche verlegt! Benutzen Sie Wasser aus Kanistern! Die Entnahmestelle von Trinkwasser befindet sich im Hafenbistro „Kleine Freiheit“. Das Merkblatt für Wasser aus Kanister finden Sie hier.
  7. Zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und nach 22 Uhr ist das Abspielen jeglicher Musik gemäß den Vorgaben des Umweltamtes untersagt. Bitte spielen Sie keine Musik beim Auf- und Abbau des Marktes, damit Anwohner nicht gestört werden.
  8. Bitte vermeiden Sie unnötigen Verpackungsmüll.

Die in der Standgebühr enthaltene Reinigungspauschale beinhaltet nicht die Reinigung des eigenen Standes und die Entsorgung des durch den Händler verursachten Mülls. Wir bitten darum, das zu berücksichtigen!

  1. Wir bitten jeden Teilnehmer darum, hinter, neben und vor seinem Stand für Sauberkeit zu sorgen. Bei groben Verstößen müssen wir leider eine zusätzliche Reinigungsgebühr erheben.
  2. Folgende Artikel bleiben ausschließlich dem Veranstalter zum Verkauf vorbehalten: Alkohol und alkoholische Getränke, alle alkoholischen Mixgetränke von Glühwein bis Punsch etc. (Definition Punsch: Säfte, Tees etc. mit alkoholischen Zusätzen)
  3. der Gewerbeordnung
  4. sämtliche, aktuelle Anordnungen und Vorschriften der Behörden bezüglich Corona, Covid 19. Dazu gehört auch die Pflicht der Ausfüllung von Formularen zur Kontaktverfolgung.

Bitte beachten: Jeder Betreiber ist eigenverantwortlich für seinen Stand und für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und den aktuellen Hygienemaßnahmen. Gemäß der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2- UmgV..

  1. des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches
  2. die technischen Regeln “Flüssiggas” (TRG 208)
  3. die Bestimmungen bei der Verwendung von elektronischen Verbrauchseinrichtungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE)
  4. der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung
  5. der Lebensmittelhygiene- Verordnung
  6. der Fleischhygiene- und Hackfleisch- Verordnung
  7. der Verpackungsverordnung
  8. des Infektionsschutzgesetzes
  9. der Verordnung über die gesetzlichen Handelsklassen
  10. der Preisangabenverordnung
  11. des Eichgesetzes
  12. des Baurechts
  13. des Landesimmissionsschutzgesetzes
  14. der Unfallverhütung
  15. der sonstigen Regelungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
  1. Bitte bringen Sie Ihren Namen, Firmennamen und Adresse gut sichtbar am Stand an.

Die Teilnehmer/Händler sind für die vorgenannten und den folgenden Regeln und Vorschriften deren Erfüllung und deren Einhaltung allein verantwortlich. Der Händler versichert mit seiner Anmeldung ausdrücklich, diese Vorschriften zu kennen, diese zu erfüllen und diese stets im Marktgeschehen zu beachten.

 

5. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch folgende Ereignisse: höhere Gewalt (extreme Witterungseinflüsse wie starker Wind, Stürme, Schneefall, etc.) und vom Veranstalter nicht beeinflussbare Ereignisse wie Demonstrationen, behördliche, gerichtliche Untersagungen, die Verlegung des Markts an einen anderen Ort, polizeiliche Absperrungen, Baustellen, Vandalismus, verspäteter Aufbau der Stände und damit Beginn des Marktes durch Verzögerungen beim Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge seitens Ordnungsamt, Polizei und Abschleppdienst bzw. durch eine erhöhte nicht zu beeinflussende Anzahl falsch parkender Fahrzeuge auf dem Marktgelände, etc…). Der Veranstalter haftet nicht für Verstöße von Dritten, (dies können Besucher, Anwohner oder andere Teilnehmer des Marktes sein), die gegenüber den aktuellen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, Gebote, Verbote oder Maßnahmen seitens der Behörden, nicht befolgen. Folgen hieraus, können sein, das der Markt behördlich untersagt wird, kurzfristig unterbrochen, oder geschlossen wird.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für alle in 5a) aufgeführten Ereignisse und den entstehenden Schäden und Folgeschäden (z.B. Kein Ersatz für Anreise, Kosten für eine Unterkunft, entgangenen Umsatz und Gewinn, zusammengefallene Marktstände, daraus resultierender Umsatzverlust, etc.)  Nähere Ausführungen in f) und g)
  3. Die Haftpflicht des Teilnehmers im Rahmen seiner Aktivitäten als Standbetreiber beginnt mit der vom Veranstalter angebotenen Aufbauzeit und endet mit der Räumung des Standes durch den Teilnehmer innerhalb der vorgegebenen Abbauzeit.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und/oder den Bestand einer solchen oder ähnlichen das gewerbliche Risiko umfassenden Versicherung nachzuweisen. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz darf keine Teilnahme erfolgen und jeder Händler verpflichtet sich, den etwaigen Wegfall einer Haftpflichtversicherung sofort der Marktleitung anzuzeigen. Der Markthändler haftet für alle Schäden, die von ihm oder den Personen, die in Zusammenhang mit seinem Geschäftsbetrieb stehen, auf dem Marktplatz verursacht werden. Der Aussteller/Händler/Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil, z.B. bezüglich einer Ansteckungsgefahr mit Viren. Der Veranstalter übernimmt insoweit auch keine Haftung bei einer Absage ohne eine behördliche Anordnung bezüglich eines Schadensersatz, wie: Umsatzverlust, entgangener Gewinn, Kosten für Unterkunft, Anreise. Gründe für eine kurzfristige Absage der Veranstaltung können z.B. sein: Auflagen von Behörden, Gesundheitsschutzerwägungen der Behörden oder des Veranstalters z.B.: aus wirtschaftlichen Gründen, welche seitens des Veranstalters liegen.
  5. Für sämtliches vom Teilnehmer mitgebrachtes Gut übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  6. Kommt der Weihnachtsmarkt aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande oder wird er durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Veranstalter zu vertretende Gründe, siehe a) beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass aufgrund behördlicher Auflagen plötzliche Baustellen am bzw., um den Veranstaltungsort herum entstehen und der vorgesehene Standplatz entfällt.

g)    Kommt es durch extreme Witterungsbedingungen wie z.B.: Windböen, Sturm, verharschte Schnee- und Eismassen zur Absage – Beeinträchtigung oder Beendigung des Marktes, dann haftet der Veranstalter für keine der Folgeerscheinungen und Maßnahmen, die daraus resultieren. Folgeerscheinungen können z.B. sein: verspäteter Beginn, zeitliche Pausen oder Absage des Marktes, Beendigung oder komplette Versetzung der Stände und eventuell dadurch bedingter Umsatzverlust, etc.

6. ORGANISATORISCHES  ZUM  ABLAUF 6.1  Bezug der Standplätze

  1. Jeder Stand ist vor Ort nummeriert. Etwa 1-3 Tage vor Marktbeginn erhalten Sie Ihre persönliche Standnummer per Post, SMS oder E-Mail zugesendet, wenn die Standmiete vollständig bezahlt ist. Diese Nummer gilt in der Regel für alle Veranstaltungstage.
  2. Nur bei vollständiger Bezahlung kann der Stand jeweils ab 09:00 Uhr bezogen werden. Wenn der Stand bis 12:00 Uhr nicht bezogen worden ist, kann er für den Tag anderweitig vergeben werden. Bereits gezahlte Standmiete wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  3. Anspruch auf Erhalt eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zur Änderung der Platzvergabe auch nach Mitteilung der Standnummer vor.
  4. Die Teilnahme eines Händlers am Markt kann mit sofortiger Wirkung vom Veranstalter widerrufen werden, wenn Artikel zum Verkauf gelangen, die im Vertrag nicht genehmigt sind, die Sortimentsdarbietung nicht dem Charakter der Veranstaltung Rechnung trägt, oder der Stand ohne Abstimmung mit dem Veranstalter an dritte Personen weiter- oder untervermietet wird, oder der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommt oder gegen die Teilnahmebedingungen bzw. sonstige einschlägigen Vorschriften der Marktleitung bzw. des Marktpersonals verstoßen wird. Vorher gezahlte Standmiete wird nicht zurück erstattet!

6.2 Aufbau

  1. Jeder Teilnehmer kann seinen Stand am Veranstaltungstag frühestens ab 09:00 Uhr beziehen. Offizieller Marktbeginn ist um 12:00 Uhr. Bitte vermeiden Sie Standzeiten von mehr als 15 Minuten. Längeres Parken während der Aufbauzeit ist zu vermeiden. 30 Minuten vor Marktbeginn müssen sämtliche Fahrzeuge von dem Gelände entfernt sein.
  2. Die in den Lauf hineinragenden Seitenteile des Standes dürfen nicht mit Ware oder Dekoration behängt werden, so dass ein freier Durchgang möglich bleibt.
  3. Das Hineinstellen von Ware in den Lauf  ist nicht zulässig.
  4. Das eigenmächtige Umstellen oder Vergrößern (z.B. durch Beistelltische) des Standes ist nicht gestattet.
  5. Wir bitten jeden Teilnehmer gut sichtbar ein Schild mit seiner Adresse und Telefonnummer anzubringen und seinen Stand ordentlich zu dekorieren.

6.3 Abbau

  1. Erfolgt kurz nach Ende der oben angegeben Marktzeiten. Ein vorzeitiges Abbauen während der Veranstaltungszeit ist bitte zu unterlassen.
  1. Müll entsorgen Sie bitte in die dafür bereitstehenden Behälter. (Reste von Verpackungsmaterial, Kabelbindern, Essensreste, eigener Müll, etc…) Die von Ihnen genutzten Fläche ist am Ende des jeweiligen Markttages, besenrein zu überlassen. Bei Nichtbeachtung erhalten Sie eine Bild-Dokumentation, wir erheben pro Vorfall eine zusätzliche Reinigungspauschale von 25,00 EUR – zahlbar in BAR gegen Quittung. Bei groben Verstößen (Umweltverschmutzung, etc…) oder wiederholten Vorfällen kann die Teilnahme eines Händlers am Markt mit sofortiger Wirkung vom Veranstalter widerrufen werden, vorher gezahlte Standmiete wird nicht zurück erstattet.
  2. Die Marktstände sind am Veranstaltungsende wie im vorgefundenen Zustand, frei von Nägeln, Schrauben, Klebebändern, Deko-Material, oder Risse etc. dem Veranstalter zu übergeben, um Nachberechnungen durch etwaige Beschädigungen zu vermeiden. Wenn Beschädigungen am Marktstand bei Bezug vorliegen, bitte diese sofort am Morgen vor Aufbau der Ware dem Veranstalter melden. Ansonsten wird der Schaden dem Händler/Verursacher in Rechnung gestellt.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und gute Geschäfte im Hafenmarkt Teltow!